Postanschrift: Tharandter Str. 13,D-01737 Tharandt OT Förderg.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1.
Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie
uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies kann
schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Reisevertrag
kommt mit Zugang unserer Buchungsbestätigung zustande. Die
Buchungsbestätigung, für die es keiner besonderen Form bedarf, ist
gleichzeitig Ihre Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.2.
Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen, z. B. bei
telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der
Empfangsbestätigung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10
Tagen nach Zugang – bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 30 Tage vor
Reiseantritt, unverzüglich – ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen
zustande gekommen.
1.3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.4.
Weicht der Inhalt der Empfangs- und Buchungsbestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns
innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine
Zahlung erfolgen kann.
1.5. Bitte benachrichtigen Sie
uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht
spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem
Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort
zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis
aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund
fehlender Reisedokumente nicht antreten, behandeln wir das als
kostenpflichtigen Rücktritt.
2. Bezahlung
2.1.
Bei Vertragsabschuss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des
Reisepreises zu leisten, soweit in dem Reiseprospekt nicht ein höherer
Betrag ausgewiesen ist. Die Anzahlung ist innerhalb einer Woche nach
Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Der verbleibende
Restbetrag ist 25 Tage vor Antritt der Reise zu leisten. Ihre auf den
Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB
insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der
Empfangsbestätigung übersandt. Wir weisen darauf hin, dass eine
Anzahlung auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur dann
gefordert oder angenommen werden darf, wenn dem Reisenden ein
Sicherungsschein übergeben worden ist. Bei Last-minute-Reisen werden
Tickets, Reiseunterlagen und Sicherungsschein grundsätzlich nur per
Nachnahme verschickt. Bei Aktionsreisen, die als solche gekennzeichnet
sind, ist der Reisepreis innerhalb einer Woche nach Erhalt der
Empfangsbestätigung fällig und zwar unabhängig davon, wie weit entfernt
der Reisetermin liegt. Aktionsreisen sind so knapp kalkuliert, dass wir
aus Planungsgründen auf sofortige Bezahlung bestehen müssen.
Zahlungsverzug berechtigt uns zur Stornierung.
2.2.
Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser
Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von
Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich
erstatten.
2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag
nach Ablauf der Frist oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht
vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des
Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der
entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits
zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3 Leistungen, Preise
3.1.
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die
Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt so, wie sie
Vertragsgrundlagen geworden sind, sowie die hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Empfangs- und Buchungsbestätigung verbindlich.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3.2.
Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer
– zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3.
Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin angegebenen
Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir
bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen
aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur
dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine
Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich
anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in
2-Bett-Zimmern, für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die
Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines
halben Doppelzimmers eines Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter
12 Jahren ist nicht möglich. Die Unterbringung einer Einzelperson in
einem Doppelzimmer ist ebenfalls nicht möglich.
3.6.
Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 J.)
werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in
der Bahn zum Spezialtarif befördert, sofern je Kind eine erwachsene
Begleitperson mitreist. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel
entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder
unter 2 Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen
ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben,
bringen wir ein Kind in Begleitung eines voll zahlenden Reisegastes im
Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit
Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Zwei Kinder
in Begleitung von zwei voll zahlenden Gästen werden, soweit sie älter
als 2 Jahre sind, im separaten Doppelzimmer, im Appartement oder in der
Zimmer-Suite untergebracht. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus
der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-,
Zustieg-Zuschläge (ausgenommen bei Bahnreisen) und Mehrpreise für Ihr
Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen
entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten.
3.7.
Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an
unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr
Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch
freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des
ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch
auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich
nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unserem Katalog.
4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1.
Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für den Austausch des
Fluggerätes und/oder der Fluggesellschaft. Bei berechtigtem Interesse
sind wir befugt, den Reisenden in einem anderen Hotel gleicher
Kategorie unterzubringen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher
als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung
über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und
Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende
Mehrkosten zu Ihren Lasten.
4.2. Wenn ein Flug oder
eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines
Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten
Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die
Kosten der Ersatzbeförderung – mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt
2. Klasse – zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3.
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie beispielsweise Hafen- oder Flughafengebühren in dem
Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz
auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte eine
Preis- oder wesentliche Leistungsänderung erfolgen, werden Sie
unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine
Preisänderung nur bis 21 Tage vor Reiseantritt möglich. Preiserhöhungen
danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des
Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem mindestens
gleichwertigen Reise aus unserem Reiseprogramm zu verlangen, wenn wir
in der Lage sind Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte
unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung
der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In
Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
5.2.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an
(z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und unserer Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
von uns berücksichtigt.
5.3. Die Höhe richtet sich
nach dem Reisepreis. Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn
berechnen wir zur Deckung unseres Verwaltungsaufwandes in der Regel
eine Bearbeitungspauschale von 15 % des Reisepreises, mindestens aber
75,00 Euro pro Reiseteilnehmer. Eine Eintrittspflicht der
Reiserücktrittsversicherung besteht insoweit nicht (§ 3 ABRV). Erfolgt
der Rücktritt später als 30 Tage vor Reisebeginn, können wir eine
pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden
Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet: ab 29. bis 20. Tag
vor Reisebeginn 50 %, ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn 70 %, ab 09.
Tag vor Reisebeginn 90 %, am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen
bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90 %. Die Möglichkeit des Nachweises
eines geringeren Schadenseintritts bleibt unberührt.
5.4.
Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer
Empfangsbestätigung mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise
Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der
Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe
vorgenommen, erheben wir bei Kreuzfahrten bis 60 Tage, bei Flugreisen
bis 30 Tage, bei Auto-, Bahn- und Busreisen bis 35 Tage, jeweils vor
Reiseantritt, 20,- Euro je Reiseanmeldung. Spätere Änderungen sind nur
nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich.
Ein Umbuchen von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung sowie ein
Umbuchen von einer Seereise auf eine andere Reise ist nicht möglich.
5.5.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers,
sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten in Höhe von 30,- Euro zu verlangen (bei City-
und Kurzreisen gemäß jeweiliger Berechnung) Teilnehmer und Ersatzperson
haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel in der Person des
Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in
bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.6. Wenn
zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein
Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die
Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt,
den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden
Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7. Bei
Stornierungen sind bereits ausgehändigte Bahnfahrkarten oder
Fahrtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen
müssen.
6 Reise-Versicherungen
Eine
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die
bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Ein späterer
Abschluss ist nur möglich, wenn dies innerhalb der nächsten 8 Tage,
jedoch vor Reiseantritt, bei der Buchungsstelle nachgeholt wird. Im
Schadensfall ist die Abwicklung direkt mit der
Versicherungsgesellschaft zu tätigen. Wir sind mit der
Schadensregulierung nicht befasst.
7 Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7.1.
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor
Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
7.2.
Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese
Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die
Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 2
Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges
Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht,
wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder
diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis
unverzüglich erstattet. Der Reisevertrag kann ohne Einhaltung einer
Frist von uns gekündigt werden, wenn Sie die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung von uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich
in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus einem solchen Grund,
so behalten wir grundsätzlich den Anspruch auf den Reisepreis und
müssen uns nur ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht
in Anspruch genommenen Leistungen erlangt haben, einschließlich der uns
von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8 Höhere Gewalt
Wird
die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
beide Vertragsparteien gemäß § 651 i. BGB kündigen.
9 Gewährleistung
9.1.
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.
Wir sind berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen
Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch
verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach
Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen,
falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren
Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in
Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung,
weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist,
so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den
Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu
halten. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigung oder den Verlust
für das Gepäck des Reisenden. Die Haftung für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Sofern Ihr Gepäck bei
Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt
eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der
Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach
den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die
Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer
Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen.
Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im
aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
10 Haftung, Verjährung
10.1.
Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit
den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und
der Montreal Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Nach dem
Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder
Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die
Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen
Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
Unsere Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach
diesen Bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen
Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
10.2.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit
Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung und der
Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher
nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige
Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen
dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die
Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10.3. Für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.
Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet
werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen
Sonderveranstaltungen nicht.
10.4. Unsere Haftung aus
dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit
ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch
dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines
Leistungsträgers verursacht wurde.
10.5. Unsere
Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen
oder beschränkt ist.
10.6. Für alle
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und
Reise bei Personenschäden bis 78.000,- Euro, bei Sachschäden bis 4200,-
Euro bzw., bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn die 4200,-
Euro übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des
Komplettschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unserer Flughafenstation.
10.7.
Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche müssen Sie innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst
schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist
können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der
Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
10.8. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.
10.9.
Diese Ansprüche verjähren 6 Monate nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise, es sei denn, sie beruhen auf einem von uns zu
vertretenden anfänglichen Unvermögen. Die Verjährung ist bis zur
schriftlichen Zurückweisung rechtzeitig geltend gemachter Ansprüche
gehemmt. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen
Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
10.10. Unsere Haftung als Beförderer im Sinne des 2. Seerechtsänderungsgesetzes bleibt unberührt.
11 Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
11.1.
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Paß-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die
Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Die
entsprechenden Vorschriften können Sie telefonisch oder schriftlich bei
uns erfragen. Diese Informationen gelten für die Bürger der
Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr
ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer
oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen
beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
11.2.
Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem
deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evt.
Benutzungshinweise.
12 Individualreisen
12.1.
Individualreisen bei denen Zeitreisen-Reisedienst nicht ausdrücklich
als Reiseveranstalter ausgewiesen ist, tritt die Zeitreisen-Reisedienst
nicht als Veranstalter, sondern als Vermittler der einzelnen Leistungen
auf.
12.2. Bei den Angaben zu den einzelnen
Leistungen sind wir in diesen Fällen auf die Angaben der eigentlichen
Leistungsträger angewiesen und geben diese so weiter.
Zeitreisen-Reisedienst gibt sich größte Mühe die Informationen
zusammenzutragen, die Richtigkeit kann jedoch nicht garantiert werden.
Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu unseren
Vertragspflichten. Zeitreisen-Reisedienst gibt daher gegenüber Ihnen
keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. In solchen
Fällen haftet Zeitreisen-Reisedienst ebenfalls nicht für die
Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder für die
Erbringung der gebuchten Einzelleistungen.
13 Allgemeine Bestimmungen
13.1.
Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genemigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser
Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
13.2.
Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren
Publikationen über gleichlautendeReiseziele und Termine ihre
Gültigkeit.
13.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
13.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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